Truck-Cartel Compensation

Das LKW-Kartell hat Milliarden kassiert – Ihre Entschädigung ist nur einen Klick entfernt!

Bewährte Zuverlässigkeit

Überhöhte Preise

Jetzt Ihre Ansprüche sichern, bevor sie verloren gehen

Ein Skandal, der viele Unternehmer noch überrascht: das LKW-Kartell.

Über ein Jahrzehnt lang, koordinierten alle großen Hersteller, darunter MAN, Mercedes, Scania, Volvo, Renault, Iveco und DAF, illegal ihre Preise und Verkaufsbedingungen.

Mit jedem Jahr verjähren die Ansprüche für LKWs, die 1998 gekauft wurden, diese verjähren zum 31.12. dieses Jahres. 1999er-Modelle Ende nächsten Jahres usw. usw. Jetzt ist der Moment, ohne Verzögerung Ihre Entschädigung für all Ihre LKW aus den Jahren 1998 – 2014  zu fordern. Anspruch besteht für Sie egal, ob Sie Ihr Fahrzeug gekauft, geleast oder gemietet haben.

9 von 10 LKW sind betroffen – 25 Mio. LKW europaweit betroffen.

Null Risiko, minimaler Zeitaufwand

Kein Kostenaufwand, geringer einmaliger Zeitaufwand

Das Einreichen einer Forderung ist für Sie absolut risikofrei:

Unser Prozesskostenfinanzierer übernimmt sämtliche Kosten – Anwälte, Gutachten, Gerichtskosten und mehr. Durch unsere vertraglich garantierte Absicherung entstehen Ihnen auch im unwahrscheinlichen Fall einer Niederlage keine Kosten.

Der Aufwand für Sie? Minimal!!

Einmalig alle Unterlagen übergeben, und das war’s – keine Anwaltstermine, keine Rückfragen, keine Gerichtstermine, keine weiteren Verpflichtungen, keine weiteren Arbeiten.

Ihr vertrauenswürdiger Partner
Ein Partner mit Erfahrung

Ihr Vertrauen ist in bewährten Händen

Zuverlässige, erfahrene Vertretung für Ihren Anspruch – von einer führenden Anwaltskanzlei.

Als Truck-Cartel Compensation arbeiten wir mit einer der renommiertesten und erfahrensten  Münchner Anwaltskanzleien im Kartellrecht zusammen. Die Kanzlei vertritt bereits mehr als 3.000 Mandanten und betreut mehr als 60.000 LKWs – alle betroffen vom LKW-Kartell.

Dank dieser Expertise können Sie sicher sein, dass Ihre Ansprüche kompetent und zielgerichtet vertreten werden.

Langjährige Erfahrung

Langjährige Erfahrung mit über 3.000 Mandanten

Fundierte Fachkenntnis

Fundierte Fachkenntnis und Jahrzehnte lange Erfahrung im Kartellrecht

Vertrauensvoller Partner

Vertrauensvoller Partner im Interesse geschädigter LKW-Käufer

Ihre letzte Chance

Handeln Sie jetzt, bevor Ihre Ansprüche verjähren!

Verpassen Sie nicht Ihre Entschädigung – Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist.

Für viele LKWs läuft die Verjährungsfrist bald ab. Jeden Monat verlieren Unternehmen Entschädigungsansprüche, weil sie nicht handeln.

Durch einen frühzeitigen Beitritt sichern Sie sich die Chance auf eine Schadenersatzzahlung, die sich voraussichtlich im Bereich von etwa 8.000 Euro und 15.000 pro LKW bewegen kann. Die genaue Summe ist dabei vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

Sie sind skeptisch oder unsicher? Auf Wunsch können Sie Ihre Ansprüche direkt an den Prozesskostenfinanzierer verkaufen und erhalten den vereinbarten Betrag innerhalb von 14 Tagen auf Ihr Konto.

Jetzt Ihre Ansprüche sichern, bevor sie verjähren.

Sichern Sie Ihre Entschädigung und fordern Sie unverbindlich Ihre Informationen an – jetzt handeln!

FAQ

Häufig gestellte Fragen

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Ist es möglicherweise bereits zu spät für eine Klage?

NEIN – zumindest bei deutschen Gerichten ist dies nicht der Fall. Es ist jedoch ratsam, Ihre Klage bald einzureichen, da die Zeit knapp wird. Es besteht KEIN Risiko: Sie haben lediglich die Möglichkeit, Ihren Anspruch durchzusetzen und Ihre Gelder zurückzufordern.

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Muss ich mit Schwierigkeiten bei meinem LKW-Lieferanten rechnen, wenn ich Rückzahlungen vom Hersteller fordere?

NEIN. Viele Betroffene gehen bereits rechtlich gegen die Kartellanten vor. Den Herstellern liegt viel daran, ihre Beziehungen zu den Kunden aufrechtzuerhalten und nicht zur Konkurrenz zu verlieren. Ihre Lieferanten waren ebenfalls nicht über das Kartell informiert und sind daher nicht betroffen.

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Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Für Sie fallen keinerlei Vorabkosten an! Der Prozessfinanzierer übernimmt das gesamte Kostenrisiko.

Bei erfolgreichem Ausgang werden zunächst die Verfahrenskosten abgezogen, die pauschal 5% des Schadensersatzbetrags betragen. Diese festgelegte Obergrenze sorgt dafür, dass Sie nicht von unerwartet hohen Verfahrenskosten überrascht werden.

Anschließend wird der verbleibende Betrag im Verhältnis 65:35 (Mandant : Prozessfinanzierer) aufgeteilt.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung:

Erhalten Sie beispielsweise 10.000 Euro Schadensersatz für ein Fahrzeug, werden davon 500 Euro für Verfahrenskosten abgezogen.

Von den verbleibenden 9.500 Euro erhält der Prozessfinanzierer 3.350 Euro (35%), sodass für Sie 6.175 Euro übrig bleiben.

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Wie lange kann das Verfahren dauern?

Eine exakte Dauer lässt sich schwer bestimmen. Die Gerichte urteilen derzeit zugunsten der Kläger. Sollte es zu einem zeitnahen Vergleich kommen, könnten Ansprüche schneller durchgesetzt werden. Wenn die Hersteller jedoch ihre bisherige Position beibehalten, kann sich das Verfahren möglicherweise noch über einige Jahre ziehen. In der Regel nimmt ein solcher Prozess zwischen 10 und 18 Monate in Anspruch.

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Was geschieht, wenn das Verfahren verloren geht?

In diesem Fall trägt der Prozesskostenfinanzierer alle anfallenden Kosten, darunter Gerichts-, Gutachter- und Anwaltsgebühren sowie die Kosten der gegnerischen Anwälte. Ihnen entstehen keine Kosten.

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Welche Verjährungsfristen sind relevant?

Die genaue Verjährung ist unter Juristen umstritten. Unsere Juristen sind der Ansicht dass für Käufe ab dem 01.01.1998 weiterhin Ansprüche bestehen.

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Wie kann ich sicher sein, dass es sich hierbei nicht um Betrug handelt?

Die Europäische Kommission hat eine offizielle Pressemitteilung veröffentlicht, die Ihnen Sicherheit gibt. Unter dem Abschnitt „Klage auf Schadensersatz“ ist klar dargestellt, dass jeder Geschädigte in solchen Fällen Anspruch auf Entschädigung hat. Eine Entscheidung der Kommission dient hierbei als verbindlicher Beweis für das illegale Verhalten der Kartellanten und ermöglicht die Forderung von Schadensersatz. Auch wenn die Kommission den Unternehmen eine Geldstrafe auferlegt hat, ist der Anspruch auf Schadensersatz davon nicht betroffen.

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