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In Ihrem Fuhrpark

steckt bares Geld.

Wir helfen, es aus dem

LKW-Kartell zurückzuholen.


Prüfen Sie jetzt mögliche Entschädigungsansprüche 

aus dem LKW-Kartell – kostenfrei, ohne Vorleistung 

ohne Prozesskostenrisiko.

 

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Überhöhte LKW-Preise

Holen Sie zurück, was Ihrem Unternehmen zusteht.

Das LKW-Kartell betrifft Millionen Fahrzeuge in Europa. Viele Unternehmen haben Ihre Ansprüche immer noch nicht geltend gemacht.


Wer zwischen 1998 und 2013 LKW gekauft, geleast oder gemietet hat, kann betroffen sein – ob Spedition, Bauunternehmen, Kommune, Händler u.v.m.

 Jetzt zählt Zeit.

Ansprüche verjähren täglich. 

  • Lassen Sie Ihren Fuhrpark sofort prüfen.
  • Ohne Vorleistung.
  • Ohne eigenes Prozesskostenrisiko.

Mit professioneller Begleitung bis zur möglichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Millionen LKW in Europa sind betroffen!!

Ihr Fuhrpark könnte mehr wert sein, als Sie denken.

Null Risiko, minimaler Zeitaufwand

Kein Kostenaufwand, geringer Zeitaufwand

Das Einreichen einer Forderung ist für Sie absolut risikofrei:

Unser Prozesskostenfinanzierer übernimmt sämtliche Kosten – Anwälte, Gutachten, Gerichtskosten und mehr. Durch unsere vertraglich garantierte Absicherung entstehen Ihnen auch im unwahrscheinlichen Fall einer Niederlage keine Kosten.

Der Aufwand für Sie? Minimal!! 

Einmalig alle Unterlagen übergeben, und das war’s – keine Anwaltstermine, keine Rückfragen, keine Gerichtstermine, keine weiteren Verpflichtungen, keine weiteren Arbeiten.

Kein finanzielles Risiko  –  alle anfallenden Kosten werden für Sie übernommen - garantiert

Minimaler Aufwand  –  einmalige Übergabe Fahrzeugunterlagen genügt

Vertraglich abgesichert  –  die Kostendeckung wird klar vertraglich geregelt

So wird aus einem möglichen Anspruch kein neues Problem, sondern eine wirtschaftliche Chance


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Partner mit Jahrzehnte langer Erfahrung

Erfahrung entscheidet. Gerade beim LKW-Kartell

Beim LKW-Kartell geht es nicht um einfache Standardforderungen. Es geht um komplexe kartellrechtliche Ansprüche, umfangreiche Fahrzeugdaten und eine professionelle Durchsetzung gegen internationale Hersteller.

Truck-Cartel Compensation arbeitet mit erfahrenen Partnern aus Prozessfinanzierung und Kartellrecht zusammen. Die rechtliche Durchsetzung erfolgt durch spezialisierte Anwälte, die mit den Besonderheiten des LKW-Kartells und komplexen Schadenersatzverfahren vertraut sind.

Für Sie bedeutet das: Ihre Unterlagen werden nicht einfach weitergereicht, sondern strukturiert geprüft, aufbereitet und mit den richtigen Spezialisten zusammengeführt.

Erfahrung aus der Praxis – gewachsen aus zahlreichen LKW-Kartellfällen.

Spezialisierte Fachkompetenz – für kartellrechtliche Ansprüche gegen internationale Hersteller.

Verlässliche Begleitung – vom ersten Fahrzeugcheck bis zur möglichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Ihre letzte Chance

Handeln Sie jetzt, bevor Ihre Ansprüche verjähren! 

Verpassen Sie nicht Ihre Entschädigung – Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist.

1

Für viele LKWs läuft die Verjährungsfrist bald ab. Jeden Monat verlieren Unternehmen Entschädigungsansprüche, weil sie nicht handeln.

2

Durch einen frühzeitigen Beitritt sichern Sie sich die Chance auf eine Schadenersatzzahlung, die sich voraussichtlich im Bereich von etwa 8.000 Euro und 15.000 pro LKW bewegen kann. Die genaue Summe ist dabei vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

3

Sie sind skeptisch oder unsicher? Auf Wunsch können Sie Ihre Ansprüche direkt an den Prozesskostenfinanzierer verkaufen und erhalten den vereinbarten Betrag innerhalb von 14 Tagen auf Ihr Konto.

Informieren Sie sich & fordern Sie Ihr Whitepaper an!

 

Häufig gestellte Fragen

NEIN – zumindest bei deutschen Gerichten ist dies nicht der Fall. Es ist jedoch ratsam, Ihre Klage bald einzureichen, da die Zeit knapp wird. Es besteht KEIN Risiko: Sie haben lediglich die Möglichkeit, Ihren Anspruch durchzusetzen und Ihre Gelder zurückzufordern.

NEIN. Viele Betroffene gehen bereits rechtlich gegen die Kartellanten vor. Den Herstellern liegt viel daran, ihre Beziehungen zu den Kunden aufrechtzuerhalten und nicht zur Konkurrenz zu verlieren. Ihre Lieferanten waren ebenfalls nicht über das Kartell informiert und sind daher nicht betroffen.

Für Sie fallen keinerlei Vorabkosten an! Der Prozessfinanzierer übernimmt das gesamte Kostenrisiko.

Bei erfolgreichem Ausgang werden zunächst die Verfahrenskosten abgezogen, die pauschal 5% des Schadensersatzbetrags betragen. Diese festgelegte Obergrenze sorgt dafür, dass Sie nicht von unerwartet hohen Verfahrenskosten überrascht werden.

Anschließend wird der verbleibende Betrag im Verhältnis 65:35 (Mandant : Prozessfinanzierer) aufgeteilt.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung:

Erhalten Sie beispielsweise 10.000 Euro Schadensersatz für ein Fahrzeug, werden davon 500 Euro für Verfahrenskosten abgezogen.

Von den verbleibenden 9.500 Euro erhält der Prozessfinanzierer 3.350 Euro (35%), sodass für Sie 6.175 Euro übrig bleiben.


Eine exakte Dauer lässt sich schwer bestimmen. Die Gerichte urteilen derzeit zugunsten der Kläger. Sollte es zu einem zeitnahen Vergleich kommen, könnten Ansprüche schneller durchgesetzt werden. Wenn die Hersteller jedoch ihre bisherige Position beibehalten, kann sich das Verfahren möglicherweise noch über einige Jahre ziehen. In der Regel nimmt ein solcher Prozess zwischen 10 und 18 Monate in Anspruch.

In diesem Fall trägt der Prozesskostenfinanzierer alle anfallenden Kosten, darunter Gerichts-, Gutachter- und Anwaltsgebühren sowie die Kosten der gegnerischen Anwälte. Ihnen entstehen keine Kosten.

Die genaue Verjährung ist unter Juristen umstritten. Unsere Juristen sind der Ansicht dass für Käufe ab dem 01.01.1998 weiterhin Ansprüche bestehen.

NEIN, aktuell akzeptieren wir ausschließlich Ansprüche für Neufahrzeuge.

Die Europäische Kommission hat eine offizielle Pressemitteilung veröffentlicht, die Ihnen Sicherheit gibt. Unter dem Abschnitt „Klage auf Schadensersatz“ ist klar dargestellt, dass jeder Geschädigte in solchen Fällen Anspruch auf Entschädigung hat. Eine Entscheidung der Kommission dient hierbei als verbindlicher Beweis für das illegale Verhalten der Kartellanten und ermöglicht die Forderung von Schadensersatz. Auch wenn die Kommission den Unternehmen eine Geldstrafe auferlegt hat, ist der Anspruch auf Schadensersatz davon nicht betroffen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf über das Kontaktformular, per E-Mail  oder telefonisch unter: +49 89 12 50 18 430.