400–700 Lkw
Regelmäßige Zielgröße für überschaubare Streitgenossenschaften.

Truck Cartel Compensation arbeitet regelmäßig mit strukturierten Einheiten von etwa 400 bis 700 betroffenen Lkw.
Die strukturierte Bündelung erleichtert die nachvollziehbare Zuordnung jedes einzelnen Fahrzeugs, die Kommunikation mit den Beteiligten und die prozessuale Bearbeitung. Sie kann dadurch eine fokussiertere und zügigere Verfahrensführung unterstützen.
Jedes betroffene Unternehmen bleibt eigener Anspruchsinhaber und Kläger. Es gibt seinen Anspruch nicht an eine anonyme Sammelgesellschaft ab. Eine bestimmte Verfahrensdauer kann dennoch nicht zugesagt werden; sie hängt insbesondere von Gericht, Gegenseite und Einzelfall ab.
Ab etwa 350 betroffenen Lkw kann nach rechtlicher und wirtschaftlicher Prüfung auch eine individuelle Klagestruktur in Betracht kommen.
Die BGH-Rechtsprechung vom 12. Mai 2026 betrifft die gebündelte Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen. Truck Cartel Compensation setzt bereits auf kleinere, handhabbare Verfahrenseinheiten.
BGH, 12. Mai 2026, KZR 6/24 →Regelmäßige Zielgröße für überschaubare Streitgenossenschaften.
Prüfung einer eigenständigen Klagestruktur für größere Fuhrparks.
Ein Vergleich wird nur mit der erforderlichen Zustimmung des betroffenen Unternehmens und des Prozesskostenfinanzierers geschlossen.
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