Spezialisierte Rechtsanwälte
Auch die Kosten der beauftragten spezialisierten Kartellrechtskanzlei sind Teil der vereinbarten Finanzierung.

Im vereinbarten Finanzierungsmodell trägt der Prozesskostenfinanzierer die vertraglich umfassten Kosten der Rechtsverfolgung.
Auch die Kosten der beauftragten spezialisierten Kartellrechtskanzlei sind Teil der vereinbarten Finanzierung.
Gerichts-, Sachverständigen- und Gutachterkosten werden im vertraglich vereinbarten Umfang übernommen.
Auch vertraglich gedeckte erstattungsfähige Kosten der Gegenseite sind umfasst.
Kommt es zu keiner Entschädigungszahlung, trägt der Finanzierer die vertraglich übernommenen Kosten. Nur bei erfolgreicher Durchsetzung erhält er den vereinbarten Anteil.
Führt das Verfahren nicht zu einer Entschädigungszahlung, trägt der Prozesskostenfinanzierer die von ihm vertraglich übernommenen Kosten. Dem teilnehmenden Unternehmen entsteht daraus kein eigenes Verfahrenskostenrisiko.
Nur im Erfolgsfall erhält der Prozesskostenfinanzierer eine vertraglich vereinbarte Beteiligung an der Entschädigung. Die genauen Konditionen werden vor Vertragsabschluss vollständig offengelegt.
Nach positiver Vorprüfung legt Truck Cartel Compensation die erforderlichen Prozesskostenfinanzierungs- und Beauftragungsunterlagen frühzeitig vor und bespricht deren Inhalt verständlich mit dem Unternehmen. Erst nach Klärung der Konditionen und Unterzeichnung wird die weitere Durchsetzung verbindlich vorbereitet.
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